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Ratgeber

Taxi-Festpreise und Tarifkorridor in Deutschland

· Von Marvin Briffa, Director of Operations

Traditional taxis at Odeonsplatz in Munich

Mit einem Festpreis kennen Fahrgäste den Fahrpreis schon vor der Buchung, so wie sie es von Ride-Hailing-Apps gewohnt sind. In Deutschland können inzwischen auch Taxis Festpreise anbieten, innerhalb der Grenzen, die jede Stadt selbst setzt. Dieser Leitfaden erklärt die Regeln, zeigt die Beispiele München und Berlin und beschreibt, was Ihre Vermittlungssoftware leisten muss.

Dürfen Taxis in Deutschland Festpreise anbieten?

Ja, bei Fahrten auf vorherige Bestellung, sofern die örtliche Tarifordnung es erlaubt. Möglich macht das die Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die seit dem 1. August 2021 in Kraft ist. Nach § 51 Abs. 1 PBefG können für solche Fahrten Festpreise bestimmt oder Mindest- und Höchstpreise festgelegt werden, innerhalb derer der Fahrpreis vor Fahrtantritt frei vereinbart wird. Die Tarife setzt die Landesregierung per Rechtsverordnung fest; sie kann diese Befugnis übertragen. In München etwa erlässt die Stadt die Taxitarifordnung selbst.

Was ist ein Tarifkorridor?

Ein Tarifkorridor ist eine Spanne um den amtlichen Taxametertarif, innerhalb derer Taxis für vorbestellte Fahrten einen Festpreis vereinbaren dürfen. Davon zu unterscheiden sind feste Streckenpreise, die eine Tarifordnung für bestimmte Strecken vorgibt. Die Münchner Taxitarifordnung legt zum Beispiel feste Preise zwischen Flughafen, Messe und Hauptbahnhof fest. Ob und in welchem Rahmen ein Korridor gilt, regelt jede Tarifordnung selbst.

Wie funktioniert der Tarifkorridor in München?

München nutzt seit September 2023 einen Tarifkorridor. Der vereinbarte Festpreis darf laut § 2a der Münchner Taxitarifordnung höchstens 30 Prozent über und 10 Prozent unter dem regulären Taxitarif liegen. Weitere Vorgaben:

  • Die Fahrt wird vorher bestellt, mit festem Abfahrts- und Zielort, insbesondere telefonisch oder per App.
  • Zuschlagspflichtige Umstände werden bei der Bestellung abschließend genannt.
  • Den Preis vereinbart das Unternehmen oder ein beauftragter Dritter, zum Beispiel eine Taxizentrale oder Vermittlungsplattform.
  • Der Fahrgast erhält vor der Fahrt eine Bestätigung mit Preis, Zuschlägen sowie Datum und Uhrzeit der Vereinbarung, etwa per App, E-Mail oder SMS.
  • Die Vereinbarung wird dokumentiert, jede Festpreisfahrt bei Fahrtbeginn im Taxameter erfasst und einzeln aufgezeichnet.

Für jede Festpreisfahrt zeichnen Münchner Unternehmen einzeln Fahrpreis ohne Trinkgeld, Zuschlag, Datum, Beginn und Ende der Fahrt sowie die Belegtkilometer auf. Diese Daten und die Preisvereinbarung bewahren sie für die Dauer der steuerlichen Aufbewahrungsfristen auf, und jede Fahrt muss sich dem jeweiligen Beförderungsauftrag zuordnen lassen.

Was gilt in Berlin?

Berlin hat Festpreise für vorbestellte Taxifahrten zum 1. Juli 2024 eingeführt. Nach der Mitteilung des Senats ermittelt eine Routing-Software aus Start und Ziel die kürzeste Strecke; daraus ergibt sich mit den Kilometerpreisen des regulären Tarifs ein Referenzpreis. Der Festpreis darf davon höchstens 20 Prozent nach oben und 10 Prozent nach unten abweichen. Herangewinkte Fahrten werden weiter nach Taxameter abgerechnet. Zum Start waren Fahrten ab dem Flughafen BER ausgenommen.

Wie ist es in Österreich?

Österreich hat 2021 einen ähnlichen Schritt gemacht. Nach Angaben der Wirtschaftskammer dürfen seit dem 1. März 2021 Pauschalpreise vereinbart werden, wenn eine Taxifahrt über App, Telefon oder Internet bestellt und dabei Fahrpreis, Abfahrts- und Zielort festgelegt werden. Der Preis darf nachträglich nicht überschritten werden, ein Taxameter ist für diese Fahrten nicht nötig. Die Bundesländer können in ihren Tarifverordnungen ein Preisband festlegen.

München, Berlin und Österreich im Vergleich

München Berlin Österreich
Seit September 2023 1. Juli 2024 1. März 2021
Für welche Fahrten Vorbestellt, mit Abfahrts- und Zielort Vorbestellt Bestellt per App, Telefon oder Internet
Spielraum +30 % / −10 % zum Taxitarif +20 % / −10 % zum Referenzpreis Preisband je nach Bundesland möglich

Wie vereinbaren Sie einen Taxi-Festpreis richtig?

Indem Sie den Preis bei der Buchung innerhalb des örtlichen Korridors festlegen, bestätigen und lückenlos aufzeichnen. Am Beispiel der Münchner Regeln sieht der Ablauf so aus:

  1. Fahrgast bucht vorab mit Abholort und Ziel.
  2. Das System berechnet den Festpreis inklusive Zuschlägen innerhalb des Korridors.
  3. Der Fahrgast erhält die Preisbestätigung vor der Fahrt.
  4. Vereinbarung, Fahrt und Fahrpreis werden einzeln aufgezeichnet und aufbewahrt.

Steuerlich gilt: Gibt das Taxameter einen Geschäftsvorfall nicht zutreffend wieder, werden die Daten laut BMF in einem ergänzenden System, etwa einem Back-Office, ergänzt oder korrigiert. Das BMF nennt als Beispiel eine Fahrt zu frei vereinbartem Preis außerhalb des Pflichtfahrgebiets. Mehr dazu in unserem Ratgeber TSE für Taxameter.

Was muss Ihre Vermittlungssoftware können?

  • Bei der Buchung einen Festpreis innerhalb des Korridors Ihrer Stadt anbieten
  • Ihn einheitlich auf Buchungen per App, Telefon und Web anwenden
  • Den vereinbarten Preis für Belege und Buchhaltung speichern

Die Vermittlungssoftware von eCabs Technologies unterstützt Festpreise innerhalb des kommunalen Tarifkorridors und exportiert nach DATEV. Mehr auf unserer Seite für die DACH-Region, oder sprechen Sie mit uns.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarife und Regeln ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihrer Stadt mit Ihrer Genehmigungsbehörde oder Ihrem Steuerberater. Stand: Oktober 2026.

Häufige Fragen

Gilt ein Taxi-Festpreis auch, wenn ich ein Taxi heranwinke?

Nein. Das PBefG sieht Festpreise im Korridor für Fahrten auf vorherige Bestellung vor. In Berlin etwa werden herangewinkte Fahrten weiter nach Taxameter abgerechnet.

Wie weit darf der Festpreis in München vom Taxitarif abweichen?

Höchstens 30 Prozent nach oben und 10 Prozent nach unten vom regulären Taxitarif (§ 2a der Münchner Taxitarifordnung). In Berlin liegt der Korridor bei 20 Prozent nach oben und 10 Prozent nach unten vom Referenzpreis.

Gibt es den Tarifkorridor überall in Deutschland?

Nein. Das PBefG erlaubt ihn, eingeführt wird er aber jeweils über die örtliche Taxitarifordnung. Ob und in welchem Rahmen er in Ihrem Gebiet gilt, erfahren Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde.

Wer darf den Festpreis mit dem Fahrgast vereinbaren?

In München das Taxiunternehmen oder ein von ihm beauftragter Dritter, insbesondere eine Taxizentrale oder Vermittlungsplattform. Der Fahrgast erhält vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Preises.

Unterstützt eCabs Technologies Festpreise im Tarifkorridor?

Ja. Die Vermittlungssoftware von eCabs Technologies unterstützt Festpreise innerhalb des kommunalen Tarifkorridors und exportiert nach DATEV.

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